Anlegerschutzinformation
Widerrufsbelehrung für Anleger*innen und Verbraucher*innen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.
Risikobelehrung
Die Zeichnung von Unternehmensanleihen als unternehmerisches Finanzinstrument ist aufgrund ihrer spezifischen Merkmale mit bestimmten Risiken behaftet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch das Eintreten einzelner oder das Zusammenwirken mehrerer markt- und betriebswirtschaftlicher Risiken erhebliche Verluste oder Zinszahlungsausfälle eintreten können. Selbst der Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals ist grundsätzlich nicht auszuschließen. Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen können nicht als Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen vorausgesetzt werden. Zudem ist der Anleger über einen längeren Zeitraum an die Beteiligung / Anlageform gebunden und kann währenddessen nicht über sein eingesetztes Kapital verfügen. Eine vorzeitige Kündigung sowie der Handel der Beteiligung sind ausgeschlossen!
Sorgfaltspflicht
Die ETGETON HOLDING GmbH & Co. KG nimmt die ihr aus dem Geldwäschegesetz erwachsende Verpflichtung zur Sorgfalt ernst. Jeder Anleger und jede Anlegerin muss sich einwandfrei identifizieren, um eine Investition tätigen zu können. Ab einer Anlagesumme von 15.000 EUR ist eine zusätzliche Überprüfung der Transaktion notwendig. Es sind von der Emittentin angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann. Auch die ETGETON HOLDING GmbH & Co. KG ist verpflichtet, nach dem Ursprung der Vermögenswerte zu fragen und kann das Investment nur dann annehmen, wenn die Plausibilität gewährleistet ist. Bargeldeinlagen werden generell nicht akzeptiert und die ETGETON HOLDING GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Höhe der vom Anleger geplanten Investition vor dem Gesamtkontext der Unternehmensgruppe zu prüfen und die investierbare Summe zu begrenzen.
Finanz-, Investitions-, Beteiligungs- und
Vermögensverwaltung der Unternehmensgruppe.